Testzeiten in unseren Einrichtungen

Besucher*innen ist der Zutritt zu unseren Einrichtungen nur dann gestattet, wenn ein negatives Antigentestergebnis vorgelegt werden kann, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Gern können Sie sich auch direkt vor Ort in unseren Häusern testen lassen.
Die jeweiligen Testzeiten finden Sie in der folgenden Übersicht. Bitte melden Sie sich vorher an bzw. vereinbaren einen Termin mit der entsprechenden Einrichtung.

Testzeiten

Papst Leo Haus (ab 04.04.2022)

Montag     

13:00 – 17:00 Uhr

Dienstag     

13:00 – 17:00  Uhr

Mittwoch    

13:00 – 17:00  Uhr

Donnerstag     

13:00 – 17:00  Uhr

Freitag     

13:00 – 17:00  Uhr

Samstag

12:00 – 16:00 Uhr

Sonntag     

12:00 – 16:00 Uhr

Bitte nutzen Sie den Eingang im Garten (am Bistro).

Bitte beachten Sie unsere geänderten Testzeiten, gültig ab November:
nachmittags
Mo: 14:30 – 17:30 Uhr
Mi: 14:30 – 17:30 Uhr
Fr: 14:30 – 17:30 Uhr
Sa/ So: 14:30 – 17:30 Uhr

Die aktuellen Testzeiten finden Sie auch immer auf unserer Facebook-Seite.

Testzeiten

St. Anna

Wir möchten unsere Zeit gerne unseren Bewohnenden widmen. Daher möchten wir Sie bitten, nach Möglichkeit die Testzentren außerhalb der Einrichtung zu nutzen.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Testung außerhalb der Einrichtung vornehmen zu lassen, bieten wir Ihnen folgende Testzeiten in unserem Haus St. Anna an. Bitte melden Sie sich jedoch vorab telefonisch an: 0201/862660.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Montag     

11:00 – 16:00 Uhr

Dienstag

13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch    

11:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag

13:00 – 18:00 Uhr

Freitag  

11:00 – 16:00 Uhr

Samstag 

13:00 – 18:00 Uhr

Testzeiten

St. Maria Immaculata

Montag, Mittwoch, Freitag

09:00 – 11:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag     

15:00 – 17:00 Uhr

Samstag, Sonntag

15:00 – 18:00 Uhr

Testzeiten

St. Monika

Montag  – Freitag   

10:00 – 12:00 Uhr

14:30 – 17:00 Uhr

28. November 2022

Öffnungs- und Testzeiten im Papst Leo Haus

Auf Grund der aktuellen Rechtslage ist es notwendig, dass alle Besucher*innen beim Betreten der Einrichtung einen tagesaktuellen PoC Test vorweisen müssen. Unsere Testzeiten entnehmen Sie bitte der oben aufgeführten Tabelle.

Die Öffnungszeiten unseres Hauses sind wie folgt:

Montag/ Dienstag/ Mittwoch / Freitag:                 09:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Donnerstag:                                                            09:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Samstag / Sonntag:                                                10:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Besucher*innen werden gebeten von der Rezeption bis zum Bewohnendenzimmer eine medizinische Maske zu tragen.

Die Zahl der möglichen Besucher*innen richtet sich nach der jeweils abhängigen 7-Tage Inzidenz im jeweiligen Kreis/ der jeweiligen kreisfreien Stadt. (siehe §§ 28b, 28c IfSG i.V.m. §4 SchutzAusnahmV)

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

01. Februar 2022

Aktualisierung des Besucherkonzeptes in St. Anna

Auf Grund der aktuellen Situation und nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt möchten wir alle Besucher*innen bitten, bis auf Weiteres von nicht zwingend notwendigen Besuchen in unserer Einrichtung im Haus St. Anna abzusehen.

Mit Anstrengung setzen wir gerade alles daran, Infektionsfälle in unserer Einrichtung zu vermeiden. Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen!

In Absprache mit dem Gesundheitsamt bitten wir Sie daher herzlich,

  • freiwillig auf Besuche zu verzichten,
  • bei unaufschiebbaren Besuchen während Ihres gesamten Aufenthaltes einen Mundnasenschutz – besser eine FFP2-Maske – zu tragen, auch wenn ein kompletter Impfschutz vorliegt,
  • zum Besuchstermin möglichst einen aktuellen negativen Schnelltest mitzubringen, um das Pflegepersonal zu entlasten.

Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn Sie auch nur leichte Krankheitssymp­tome verspüren. Gerade geimpfte Personen entwickeln bei einer Coronavirus-­lnfektion oft nur eine geringe Symptomatik.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

01.12.2021

Neuerungen in der Testverordnung

Ab Dezember dürfen unsere Einrichtungen nur die Besucher und Besucherinnen betreten, die über ein, nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten, höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Außerdem darf die letzte Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegen oder der Genesungsnachweis, welcher mindestens 28 Tage von der Labordiagnostik vorliegt, nicht älter sein als sechs Monate ab dem PCR-Nachweis der Infektion. Bei drei mal Geimpften muss die letzte Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Außerdem ist beim Betreten des Hauses eine FFP2 Nasen-Mund-Bedeckung zu tragen und eine Temperaturmessung erforderlich.

Alle Nachweise sind vor dem Betreten der Einrichtung an der Rezeption unaufgefordert vorzuzeigen.

01.06.2021

Allgemeine Informationen zu der geänderten Corona-Schutzverordnung

Geimpfte und Genesene Personen (mindestens 6 Monate) müssen ab dem 31.05.2021 nicht mehr getestet werden. Für alle anderen gilt weiterhin ein PoC-Test der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieser kann zu den oben stehenden Zeiten in unseren Einrichtungen durchgeführt werden.

Besucher*innen werden gebeten von der Rezeption bis zum Bewohnendenzimmer freiwillig eine medizinische Maske zu tragen.

Bewohnende dürfen die Einrichtung für 6 Stunden verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der Corona-Schutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten. Die Bewohnenden sowie die Besucher*innen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes. Bewohnerinnen und Bewohner, die die Einrichtung verlassen, werden bei Rückkehr und ein zweites Mal drei Tage nach der Rückkehr mit einem PoC-Test getestet.

2. April 2021

Allgemeine Hinweise für den Besuch unserer Einrichtungen

Gemäß geltender Verordnungen dürfen wir den Besuch unserer Einrichtungen nur gestatten, wenn Besucher*innen ein negatives Testergebnis vorweisen können. Jedoch sind Personen nicht zur Durchführung des PoC- Testes verpflichtet. Sollte der PoC-Test aber ablehnt werden, darf die Einrichtung nicht betreten werden.

Können Besucher*innen einen entsprechenden negativen Nachweis vorbringen, ist das Besuchen des Bewohnerzimmers gestatten. Andere Räumlichkeiten der Einrichtungen dürfen jedoch nicht besucht werden. Für alle Besucher der Einrichtung ist das Tragen einer FFP 2-Maske Pflicht.

Sollte ein*e Bewohner*in die Einrichtung unter Beachtung aller Regelungen der Corona-Schutzverordnung für den öffentlichen Raum für eine Dauer von höchstens 6 Stunden verlassen, ist diese Person verpflichtet, bei Rückkehr in unsere Einrichtung und ein zweites Mal drei Tage nach der Rückkehr mit einem PoC-Test getestet zu werden.

Die Verantwortung für die Einhaltung aller Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes liegen bei Verlassen der Einrichtung bei den Bewohner*innen.

16. März 2021

Aufhebung der zeitlichen Besuchsbeschränkungen

Im Rahmen geltender Verordnungen kann die zeitliche Begrenzung von Besuchszeiten aufgehoben werden. Damit ist der Besuch von Bewohnenden wieder gemäß der jeweiligen genrellen Besuchszeiten gestattet.
Weiterhin ist der Zutritt nur mit einem gültigen PoC-Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, möglich. Der gültige Test ist beim Eintritt dem Empfang des Hauses unaufgefordert vorzulegen.

Die Pflicht für alle Besucher*innen, sich ebenfalls weiterhin der Temperaturkontrolle und einem Kurzscreening zu unterziehen, bleibt auch bestehen. Ebenso ist auf das Einhalten der Hygieneregeln zu achten und die gekennzeichneten Eingänge und Wege zu nutzen.

Jede*r Bewohner*in darf höchstens fünf Personen aus max. zwei Haushalten im eigenen Zimmer empfangen.

Wir bitten Besucher*innen, sich auf direktem Weg ins Bewohnerzimmer zu begeben und die Einrichtung ebenfalls auf direktem Weg durch den bekannten Ausgang zu verlassen! Für jegliche Funktionsräume gilt fü Besucher*innen weiterhin ein Betretungsverbot!

7. Februar 2021

Meilenstein in der Pandemie-Bekämpfung erreicht!

Inzwischen sind die Impfungen im Kampf gegen das Coronavirus in allen unseren stationären Einrichtungen vollumfänglich erfolgt. Damit haben alle impfbereiten Bewohnenden und Mitarbeitenden unserer Altenwohn- und Pflegeheime in Altendorf, Altenessen, Borbeck, Frintrop und Vogelheim ihre Impfungen gegen das Virus erhalten. Wir sind glücklich über die hohe Impfbereitschaft in unseren Einrichtungen und danken an dieser Stelle allen Beteiligten für ihren wertvollen Beitrag!

Corona Update der Stadt Essen

Alle wichtigen Informationen zur Lage in unserer Stadt und den aktuell geltenden Regelungen finden Sie auch im Corona Update der Stadt Essen.