Kurzzeitpflege
In allen Einrichtungen besteht auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Diese schließt sich oft an eine stationäre Behandlung wie einen Krankenhausaufenthalt an oder dient der Entlastung pflegender Angehöriger. Personen, die mindestens über einen Pflegegrad der Stufe 2 verfügen, haben einen jährlichen Anspruch zur Kurzzeitpflege von acht Wochen. Die Kurzzeitpflege wird tageweise abgerechnet, einen Unterschied nach Pflegegrad macht die Pflegeversicherung hier nicht.