Welche Kosten entstehen für den Heimplatz?
In erster Liene dienen diese Auskünfte über die Kosten einer groben Vorstellung. Bezüglich einer konkreten Auskunft wenden Sie sich bitte an unsere Bewohnerverwaltung.
Die Kosten in einem Pflegeheim, die bei der Kostenkalkulation beachtet werden sollten, sind abhängig vom Pflegegrad und von der Höhe der einzelnen Bestandteile des Heimentgeltes. Diese Bestandteile variieren von Pflegeheim zu Pflegeheim. Es finden Verhandlungen zwischen den Altenheimen, dem überörtlichen Sozialhilfeträger und dem jeweiligen Landesverband der Pflegekassen statt. Danach werden die Pflegesätze sowie deren Gültigkeit für die Einrichtung verbindlich festgeschrieben.
Die Kosten für das Altenheim, Seniorenheim bzw. Pflegeheim bestehen aus
- Pflegekosten,
- Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie den
- Investitionskosten (z.B. in NRW).
- Ausbildungsumlage
Pflegekosten
Die Pflegekosten sind abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, also des vom medizinischen Dienst der Krankenkassen anerkannten Pflegegrades der pflegebedürftigen Person und dem Pflegesatz der Einrichtung.
Diese Pflegekosten werden zum Teil von der Pflegekasse finanziert. Die Pflegekosten, die den maximalen Leistungsbetrag der Pflegekassen überschreiten, muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen. In vielen Fällen hat er jedoch einen Anspruch auf aufstockende Leistungen der Sozialhilfe.
Die allgemeinen Pflegekosten werden durch die Pflegekassen teilfinanziert. Die Beiträge sind z.Zt. pro Monat:
- Heimkosten
- Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
- pro Monat
- 125,00€
- 770,00€
- 1.262,00€
- 1.775,00€
- 2.005,00€