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Wir äußern uns zu Plänen – nicht zu bereits beschlossenen Änderungen. Pflegereform: Viele Fragen sind weiterhin offen

31. August 2026/in Allgemein, Pressemeldungen

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die soziale Pflegeversicherung grundlegend weiterentwickelt und finanziell stabilisiert werden. Anfang Juni hat das Bundesgesundheitsministerium hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt. Nach der anschließenden Verbändeanhörung und zahlreichen Stellungnahmen aus der Praxis verzögert sich das weitere Gesetzgebungsverfahren derzeit.

Ein ursprünglich für Juni vorgesehener Kabinettsbeschluss wurde verschoben; ein neuer Termin steht bislang nicht fest. Damit handelt es sich bei den derzeit diskutierten Maßnahmen weiterhin um Vorschläge, die weder vom Bundeskabinett beschlossen noch parlamentarisch beraten und verabschiedet wurden.

Welche Regelungen letztlich tatsächlich umgesetzt werden und wann sie in Kraft treten, bleibt daher abzuwarten.

„Die Pflege braucht eine Reform, aber sie braucht vor allem Verlässlichkeit und die richtige Priorisierung innerhalb der Sozialausgaben! Es geht um ältere und hilfebedürftige Menschen, die in aller Regel über viele Jahrzehnte gearbeitet, Verantwortung übernommen und ihren Beitrag zu unserer Gesellschaft geleistet haben. Eine verlässliche Absicherung im Pflegefall ist deshalb auch eine Frage gesellschaftlicher Verantwortung.

Die derzeitige Verzögerung zeigt, wie komplex die anstehenden Entscheidungen sind. Für uns als stationären Träger ist entscheidend, dass am Ende eine Reform steht, die nicht nur die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert, sondern auch die Realität in unseren Einrichtungen berücksichtigt.

Dazu gehören für uns vor allem eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung, insbesondere der tarifbedingten Personalkosten, Planungssicherheit für die Einrichtungen und eine langfristige Perspektive für unsere Mitarbeitenden. Gleichzeitig darf die Frage der Bezahlbarkeit stationärer Pflege für Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Familien nicht aus dem Blick geraten.

Gerade an dieser Stelle bleiben die bisherigen Vorschläge aus unserer Sicht hinter dem notwendigen Reformbedarf zurück. Eine grundlegende Neuordnung der Finanzierungssystematik ist bislang nicht erkennbar. Statt die finanzielle Belastung durch pflegebedingte Eigenanteile grundsätzlich neu zu ordnen, bleibt die Frage bestehen, in welchem Umfang Pflegebedürftige ihr Einkommen und Vermögen zur Finanzierung ihrer Versorgung einsetzen müssen. Modelle wie der in der Fachdebatte diskutierte Sockel-Spitze-Tausch zeigen, dass es durchaus alternative Ansätze gibt, die aus unserer Sicht stärker in die Diskussion einbezogen werden sollten.

Ansätze für weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und neue Versorgungskonzepte begrüßen wir. Entscheidend wird aber sein, wie diese Möglichkeiten am Ende konkret ausgestaltet werden und ob sie tatsächlich zu einer Entlastung im Pflegealltag führen.

Wir werden das weitere Verfahren deshalb aufmerksam begleiten. Solange kein endgültiges Gesetz vorliegt, bereiten wir uns auf mögliche Veränderungen vor, ohne Entwicklungen vorwegzunehmen. Unser Anspruch bleibt dabei unverändert: unseren Bewohnerinnen und Bewohnern eine hochwertige und verlässliche Pflege zu bieten und unseren Mitarbeitenden gute Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit zu schaffen.“

Georg Gal, Stiftungsvorstand der Nikolaus Groß Stiftung Essen

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